Dürfen Besichtigungen stattfinden?
Ja! Im Zuge der bisherigen Kontakteinschränkungen hieß es von Seiten der Bundesregierung und der Regierungschefs der einzelnen Länder, dass Dienstleister – und dazu gehören wir Makler – ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen dürfen. Auch wenn es kein Tätigkeitsverbot per se gibt, möchten wir die gesetzlich geltenden Kontaktbeschränkungen wahren. Mir unserem Hygienekonzept reduzieren wir eine mögliche Ansteckung auf ein Minimum.
Hygienekonzept der Bürogemeinschaft Braun-Michelfelder Immobilien zu Bekämpfung Covid-19
- Tragen des Mund- und Nasenschutz bei Besichtigungsterminen aller beteiligten Personen. Keine Besichtigung ohne Mund-Nasenbedeckung möglich!
- Händedesinfektion vor der Besichtigung. Ein handelsübliches Desinfektionsmittel wird bereitgestellt.
- Besichtigung nur mit Personen, aus maximal zwei unterschiedlichen Haushalten. (Ausnahme, mehrere Parteien werden zwingend benötigt.)
- Maximal eine Person pro 10 m² Besichtigungsfläche.
- Achten Sie auf einen Abstand von 1,5 Meter zu Ihren Mitmenschen
- Dokumentationspflicht der Kontaktdaten aller anwesenden Interessenten unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzgerechtes um eine Kontaktverfolgung sicherzustellen.
Bitte unterstützen Sie uns bei der Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts.
Herzlichen Dank und bleiben Sie gesund!!!
Oberstenfeld, den 11.November 2020
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